Pflichtfortbildung gem. § 158a FamFG

Fortbildung für Verfahrensbeistände als Online-Selbststudium

Aktuelle Rechtsprechung und Praxiswissen – aufbereitet von erfahrenen Praktikern aus der Familiengerichtsbarkeit. Jederzeit absolvierbar, ohne feste Termine.

119 € zzgl. MwSt.
5 Std. Fortbildung
24/7 verfügbar
Der Fortbildungsnachweis wurde bei Vorlage bisher ausnahmslos von allen Gerichten anerkannt. Seit 2023 von über 100 Verfahrensbeiständen absolviert.

Ihr Fortbildungsnachweis in drei Schritten – hier direkt starten

Keine Voranmeldung, keine festen Termine. Sie können sofort loslegen und die drei Schritte nacheinander absolvieren:

1

Skript herunterladen und lesen

Laden Sie jetzt das Fortbildungsskript als PDF und arbeiten Sie es in Ihrem eigenen Tempo durch – auf PC, Tablet oder Smartphone.

Skript herunterladen
2

Lernerfolgskontrolle absolvieren

Nach dem Studium des Skripts oder parallel dazu absolvieren Sie einen Multiple-Choice-Test. Sie werden hierfür zur Lernplattform auf hanse-seminare.de weitergeleitet. Zum Bestehen müssen mindestens 70 % der Fragen korrekt beantwortet werden. Andernfalls können Sie den Test kostenlos wiederholen.

Zur Lernerfolgskontrolle
3

Zahlung & Teilnahmebescheinigung

Nach dem Test werden Sie automatisch zur Zahlung weitergeleitet (PayPal, Kreditkarte oder Überweisung). Alternativ klicken Sie hier. Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag. Die Zahlung erfolgt über unsere Kursplattform hanse-seminare.de.

Zur Zahlung

Zwischen Konflikt und Schutz – Aktuelle familiengerichtliche Entwicklungen

Das Skript deckt alle Themenbereiche ab, die § 158a FamFG voraussetzt: Kindschaftsrecht, Familienverfahrensrecht, Kinder- und Jugendhilferecht sowie Entwicklungspsychologie des Kindes.

Aktuelle Rechtsprechung

Praxisrelevante Entwicklungen aus BGH- und OLG-Rechtsprechung zu Sorge- und Umgangsrecht.

Häusliche Gewalt

Gerichtliche Bewertung und Schutzkonzepte. Auswirkungen der Istanbul-Konvention auf Umgangs­entscheidungen.

Kindeswohlgefährdung

Verfahren nach § 1666 BGB in der aktuellen Praxis. Herausnahme- und Rückführungs­entscheidungen.

Anhörung & Bericht

Hinweise zur Kindesanhörung. Psychologische Aspekte wie Loyalitäts­konflikte.

Erstellt aus der Praxis der Familiengerichtsbarkeit. Die Fortbildungsskripte werden von erfahrenen Praktikern aus der Familiengerichtsbarkeit verfasst, die täglich mit Verfahrensbeiständen zusammenarbeiten. Sie erhalten so eine Fortbildung, die sich an dem orientiert, worauf es in der gerichtlichen Praxis tatsächlich ankommt.

Das Wichtigste auf einen Blick

§ 158a FamFG sieht vor, dass Verfahrensbeistände sich regelmäßig fortbilden – mindestens alle zwei Jahre – und dies dem Gericht auf Verlangen nachweisen.
Die Fortbildung ist als regelmäßige Fortbildung gem. § 158a Abs. 1 Satz 4 FamFG konzipiert. Bei Vorlage wurde der Nachweis bisher ausnahmslos anerkannt.
Die Fortbildung ist als laufende Fortbildung konzipiert, nicht als erstmaliges Zertifikat i.S.v. § 158a Abs. 1 Satz 3 FamFG. Einzelne Gerichte haben den Nachweis gleichwohl auch als Zertifikatskurs eingeordnet; dafür können wir keine Gewähr übernehmen. Bei Interesse an der erstmaligen Bestellung empfehlen wir eine Rückfrage beim zuständigen Gericht.
Zum Bestehen müssen 70 % der Fragen korrekt beantwortet werden. Sollten Sie nicht bestehen, können Sie die Lernerfolgskontrolle ohne weitere Kosten erneut absolvieren.
Nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle und Zahlungseingang erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung als PDF spätestens am nächsten Werktag per E-Mail.
Nein. Sie können jederzeit starten: Skript herunterladen, in Ihrem Tempo bearbeiten und die Lernerfolgskontrolle absolvieren. Es gibt keine festen Termine und keine Voranmeldung.
Per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung. Nach dem Absenden der Lernerfolgskontrolle werden Sie automatisch durch den Zahlungsprozess geführt.

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Bei Hanse Seminare finden Sie weitere Selbststudiums-Fortbildungen gem. § 15 FAO – unter anderem im Familienrecht und in über zehn weiteren Fachgebieten.

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